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OLG Hamm, 20.03.1980 - 2 WF 87/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO § 620f
Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; Außerkrafttreten einer einstweiligen Anordnung wegen einer anderweitigen Regelung. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 05.02.1980 - 108 F 113/79
- OLG Hamm, 20.03.1980 - 2 WF 87/80
Papierfundstellen
- FamRZ 1980, 708
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 17.12.1981 - 2 UF 101/80
Auszug aus OLG Hamm, 20.03.1980 - 2 WF 87/80
Das Urteil, gegen das der Antragsgegner inzwischen Berufung eingelegt hat (2 UF 101/80 - OLG Hamm, n.v.), ist für vorläufig vollstreckbar erklärt, jedoch ist zugleich gemäß § 711 ZPO ausgesprochen worden, daß der Antragsgegner die Vollstreckung durch entsprechende Sicherheitsleistung abwenden kann.
- OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
Einstweilige Unterhaltsanordnung: Außerkrafttreten durch anderweitige Regelung …
b) Nach anderer Auffassung kann ein noch nicht rechtskräftiges Urteil nur dann eine wirksame anderweitige Regelung in diesem Sinne darstellen, wenn die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Einschränkungen angeordnet wird, also weder eine Sicherheitsleistung gefordert noch eine Abwendungsbefugnis eingeräumt ist (so OLG Hamm - 2. FamS - FamRZ 1980, 708; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1982, 410;… Baumbach, ZPO 58. Aufl. § 620f Rn. 4;… Johannsen/Henrich, Eherecht 3. Aufl. § 620f Rn. 7;… Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl. Rn. I, 973).